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VGH Bayern, 11.12.1995 - 2 CS 95.2810 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerwG, 10.03.1995 - 4 NB 9.95
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1995 - 2 CS 95.2810
Außerhalb entsprechender Festsetzungen eines Bebauungsplans ist die Freihaltung der Aussicht nur ausnahmsweise dann schützenswert, wenn es sich nach den örtlichen Verhältnissen um eine besonders wertvolle, den Grundstückswert erheblich mitbestimmende Aussicht handelt, eine wesentliche Beeinträchtigung dieser Aussicht droht und nach der örtlichen Siedlungsstruktur und den Grundstücksverhältnissen den Vorderliegern in Bezug auf den Gegenstand der Aussicht Rücksichtnahme auf die Interessen der Hinterlieger zuzumuten ist (BayVGH v. 17.11.1994 Az. 2 N 93.72, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 10.3.1995 Az. 4 NB 9.95). - BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1995 - 2 CS 95.2810
Ein Schutz der Aussicht kann sich ausnahmsweise aus entsprechenden Festsetzungen eines Bebauungsplans oder aus dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot ergeben (vgl. BVerwG v. 13.6.1969, BRS 22 Nr. 183; v. 3.1.1993, BRS 40 Nr. 192; v. 28.10.1993 NVwZ 1994, 686/688). - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1995 - 2 CS 95.2810
Ein Schutz der Aussicht kann sich ausnahmsweise aus entsprechenden Festsetzungen eines Bebauungsplans oder aus dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot ergeben (vgl. BVerwG v. 13.6.1969, BRS 22 Nr. 183; v. 3.1.1993, BRS 40 Nr. 192; v. 28.10.1993 NVwZ 1994, 686/688).